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BSG, 29.09.2011 - B 8 SO 20/11 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Bayreuth - S 10 SO 131/06
- LSG Bayern - L 18 SO 90/08
- BSG, 29.09.2011 - B 8 SO 20/11 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BSG, 29.09.2011 - B 8 SO 20/11 B
Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss er mithin eine konkrete Rechtsfrage formulieren, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 mwN). - BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75
Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des …
Auszug aus BSG, 29.09.2011 - B 8 SO 20/11 B
4 Unabhängig von der Frage, ob auch eine Abweichung von einer Entscheidung des BVerwG gerügt werden kann und ob die Fundstelle ohne große Schwierigkeiten auffindbar ist (vgl zu dieser Voraussetzung BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14), fehlt es bereits an der Herausarbeitung konkreter Rechtssätze, die durch das LSG und das BVerwG aufgestellt worden sein sollen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2000 - 22 A 3473/98
Sozialhilferecht: Wohnrecht als Gegenstand einer sozialhilferechtlichen …
Auszug aus BSG, 29.09.2011 - B 8 SO 20/11 B
Die Annahme des LSG, dass wirtschaftliche Gründe lediglich im Rahmen der zivilrechtlichen Klärung eine Rolle spielten, sei mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 19.9.2000 (Az: 22 A 3473/98) nicht in Einklang zu bringen, in dem genau diese wirtschaftliche Komponente im Rahmen der Zumutbarkeit bei der Überleitung nach § 93 SGB XII geprüft werde.